de-DE
German
menu

Geschäftsbedingungen

  1. Der Einkauf im Großhandel ist nur für Unternehmen mit gärtnerischer Ausrichtung möglich, bei Abnahme von mindestens 1 Kiste Pflanzen pro Art im Wert von mindestens 2000,- CZK ohne MwSt. pro Bestellung.

  2. Die Öffnungszeiten sind an Werktagen von 7 bis 15 Uhr, nach vorheriger Absprache können Bestellungen, die über den E-Shop erstellt wurden, auch außerhalb der Öffnungszeiten abgeholt werden.

  3. Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Wir nehmen sie über den Online-Shop oder per E-Mail entgegen. Bitte geben Sie immer Ihre genaue Adresse, Telefonnummer, IČ und DIČ sowie die genaue Spezifikation der bestellten Artikel an. Bitte geben Sie bei der Bestellung im Online-Shop im Kommentarfeld unter der Bestellung den Abholtermin für die Pflanzen sowie gegebenenfalls weitere Spezifikationen an.

  4. Verpackung für den Versand von Pflanzen

    • PE-Kisten (schwarze Euro-Kisten, niedrig oder hoch), die zum Zeitpunkt der Lieferung ausgetauscht oder für 120,- Kč/Stk. ohne MwSt. gekauft werden können)

    • PE-Transportplatten, geeignet für das Beladen auf CC-Wagen (24 Stück pro Platte K9x9, 3 Platten pro Etage des Wagens, 10 Stück pro Platte K11x11, 6 Platten pro Boden). Die Gehälter sind gesichert.

  5. Wir bieten Pflanzen Plastiketiketten mit Farbdruck an. Auf dem Namensschild befindet sich ein farbiges Foto der Pflanze und eine verbale Beschreibung (kurze Charakteristik der Art, Höhe, Farbe und Blütezeit, Standortanforderungen und empfohlene Verwendung). Der Preis beträgt 2,50 Kč/Stück ohne MwSt. Etiketten werden nur für Bestellungen mit vollen Verpackungseinheiten von Pflanzen bereitgestellt (Kiste/Platte - 24 Stück K9x9 pro Platte/Kiste, 10 Stück K11x11 pro Platte, 15 Stück K11x11 pro Kiste). Bei Bestellungen von weniger Stückzahlen als eine volle Verpackung, stellen wir keine Namensschilder zur Verfügung.

  6. Bei regelmäßigen Einkäufen wird Stammkunden nach Absprache mit einem leitenden Angestellten der Firma die Zahlung per Banküberweisung ermöglicht.

  7. Die Art der Lieferung und Abnahme der Pflanzen bestimmt der Käufer bei der Auftragserteilung, wobei er aus dem Angebot des Verkäufers wählt, in der Regel zwischen der persönlichen Abholung in der Betriebsstätte des Verkäufers oder dem Transport der Pflanzen an den vom Käufer bestimmten Ort.

  8. Transport

    • persönliche Abholung - kostenlos

    • regelmäßige Lieferungen mit unserem Fiat Ducato MAXI - Kapazität 6 CC Wagen

    • Florexpress - nur für Vertragskunden der Firma Florexpress, die Versandkosten trägt der Käufer

  9. Falls die vom Käufer gewünschte Liefermethode für die Pflanzen aufgrund der Beschaffenheit der Pflanzen ungeeignet ist, wird der Verkäufer den Käufer auf diesen Umstand hinweisen. Wenn der Käufer weiterhin auf einer ungeeigneten Liefermethode für die Pflanzen besteht, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Schäden, die durch diese Liefermethode entstehen.

  10. Falls es aus Gründen auf Seiten des Käufers notwendig ist, die Pflanzen wiederholt oder auf eine andere Weise als in der Bestellung angegeben zu transportieren, ist der Käufer verpflichtet, die dem Verkäufer entstandenen Kosten für den wiederholten Transport der Pflanzen zu ersetzen, bzw. Kosten im Zusammenhang mit einer anderen Art der Zustellung.

  11. Der Verkäufer liefert die Pflanzen dem Käufer zum im Auftrag angegebenen vereinbarten Termin.

  12. Lieferte der Verkäufer die Pflanzen dem Käufer auch nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, die ihm der Käufer nachweislich gewährt hat, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

  13. Der Käufer ist verpflichtet, die Pflanzen rechtzeitig abzunehmen und zu bezahlen.

  14. Der Käufer ist verpflichtet, die Pflanzen ohne unnötige Verzögerung zu übernehmen, d.h. innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist, spätestens jedoch 14 Tage nach diesem Termin, andernfalls gerät der Käufer in Verzug mit der Erfüllung seiner Verpflichtung, die Pflanzen abzunehmen.

  15. Im Falle einer Verzögerung des Käufers bei der Abnahme der Pflanzen ist der Verkäufer verpflichtet, angemessene Sorgfalt walten zu lassen, um unnötigen Wertverlust der bestellten Pflanzen zu vermeiden. Der Käufer nimmt jedoch zur Kenntnis, dass spätestens zum im Auftrag angegebenen Liefertermin eine Umgruppierung der Pflanzen zur Auftragskomplettierung erfolgt. Ein abgeschlossener Auftrag enthält in der Regel Pflanzen mit unterschiedlichen Anbauanforderungen, und es ist aus betrieblichen und praktischen Gründen nicht möglich, ihn nach den Anbauanforderungen der Pflanzen zu trennen und an mehreren Orten mit unterschiedlichen Pflegebedingungen zu lagern. Auf der Expeditionsfläche (und oft auch in einer einzigen Transportkiste) befinden sich nebeneinander trockenheitsliebende, feuchtigkeitsliebende, schattenliebende Pflanzen und solche, die volle Sonne benötigen. Die Pflege ist immer einheitlich, eine Optimierung ist nicht realisierbar, was ein wesentlicher Grund dafür ist, dass der Käufer die Pflanzen rechtzeitig übernimmt, d.h. zum vereinbarten Termin.

  16. Wenn der Käufer mit der Abnahme der Pflanzen in Verzug ist, entstehen dem Verkäufer zusätzliche Kosten und ihm entgeht Gewinn, verursacht durch die Blockierung der Versand- oder gegebenenfalls auch Anbaufläche sowie durch die Kosten, die für die Erhaltung der Pflanzen in angemessenem Zustand aufgewendet werden.

  17. Der Käufer, der mit der Abnahme der Pflanzen in Verzug ist, ist verpflichtet, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % pro Tag des Kaufpreises der nicht abgenommenen Pflanzen zu zahlen. Der Anspruch des Verkäufers auf vollen Schadensersatz wird durch diese Vertragsstrafe oder deren Zahlung nicht berührt.

  18. Die Gefahr von Schäden an den Pflanzen, einschließlich des möglichen Absterbens einzelner Exemplare, geht mit der Übernahme der Sache auf den Käufer über. Die gleiche Folge hat es, wenn der Käufer die Pflanzen auch nach 15 Tagen ab dem im Auftrag angegebenen Liefertermin nicht übernimmt.

  19. Schäden an Pflanzen, die nach dem Übergang der Gefahr von Schäden an Pflanzen auf den Käufer entstehen, haben keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Käufers, dem Verkäufer den vollen Kaufpreis zu zahlen.

  20. Durch den Verzug des Käufers bei der Abnahme der Pflanzen entsteht dem Verkäufer das Recht, die Pflanzen nach vorheriger Benachrichtigung auf Kosten des Käufers in geeigneter Weise zu verkaufen, nachdem er dem Käufer eine zusätzliche angemessene Frist zur Abnahme gewährt hat. Dies gilt auch, wenn der Käufer mit der Zahlung, von der die Übergabe der Pflanzen abhängig ist, in Verzug ist. Wenn Pflanzen eine schnelle Zerstörung droht und keine Zeit für eine Warnung bleibt, ist eine Warnung nicht notwendig.

  21. Der Käufer ist verpflichtet, die Pflanzen bei der Übernahme so schnell wie möglich zu überprüfen und eventuelle Mängel, einschließlich Beschädigungen, umgehend beim Verkäufer zu reklamieren. Der Käufer ist insbesondere verpflichtet, die Anzahl und Qualität der Pflanzen zu überprüfen.

  22. Im Falle von transportierten Pflanzen ist der Käufer verpflichtet, diese Mängel sofort beim Transportunternehmen und gleichzeitig beim Verkäufer innerhalb von 2 Tagen nach deren Übernahme zu reklamieren. Hat der Käufer bei der Übernahme den Verdacht, dass die Pflanzen Mängel aufweisen, erstellt der Käufer vor Ort mit dem Transportunternehmen ein schriftliches Protokoll über die Reklamation der Pflanzen. Bei Unklarheiten ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich telefonisch zu kontaktieren.

  23. Die Rechnung und gegebenenfalls andere Dokumente werden dem Käufer bei persönlicher Abholung übergeben, direkt in das Paket beigelegt oder dem Käufer per E-Mail zugesandt.

  24. Das Eigentumsrecht an den Pflanzen geht erst mit ordnungsgemäßer Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.

chat
Oder schreiben Sie uns an
Einloggen
Sie haben noch keinen Account?Melde dich jetzt an.